Bevölkerung – Personenstand
Bevölkerung, Personenstand, Beisetzungen und Grabstätten | ||||||
| Place du Perron 2 4910 Theux | ![]() | ||||
| siehe untenstehende Mitarbeiter. | ||||||
| +32 (0)87 / 54.21.14. | ||||||
| E-Mail: Siehe untenstehende Mitarbeiter | ||||||
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| Administration communale de Theux Bevölkerung, Personenstand Place du Perron 2 - 4910 Theux | Dienstzeiten >>> | ||||

Mitarbeiter
| Roland DUMONT (Dienstleiter) | Roland.Dumont@theux.be | ||||
Anne LESSIRE | Anne.Lessire@theux.be | ||||
Véronique BOULANGER | Veronique.Boulanger@theux.be | ||||
Françoise MESTRE | Francoise.Mestre@theux.be | ||||
Pascale VERPOORTEN | Pascale.Verpoorten@theux.be | ||||
Rolle und Aufgaben
Der Bevölkerungsdienst
Dieser Dienst ist betraut mit der Verwaltung des Bevölkerungsregisters , in dem die Bürger von Theux aufgeführt sind, mit der Organisation von Wahlen , der Verwaltung der Führerscheine , des Gemeindestrafregisters, der Personalausweise, der Reisepässe, der Miliz und der Pensionen . Hier können die Bürger eine Reihe von Verwaltungshandlungen durchführen, die sie selbst betreffen: Beantragen eines Auszugs aus dem Bevölkerungsregister, Melden eines Umzugs (Adressenänderung), Beantragen eines Personalausweises, eines Reisepasses, eines Führerscheins, eines Auszugs aus dem Strafregister,…
Der Dienst Personenstand und Beisetzungen
Aus verwaltungstechnischer Sicht ist das Personenstandsamt das Büro, in dem die Urkunden ausgestellt werden, die die wichtigsten Ereignisse im Leben eines Bürgers belegen (Geburt, Adoption, Heirat, Scheidung, Tod,...).
Der Dienst kümmert sich auch um die Verwaltung der Friedhöfe, der Beisetzungen und der Grabstätten .
Elektronischer Personalausweis: neue gesetzliche Regelungen
Rund 2/3 der Bürger von Theux und folglich der belgischen Staatsbürger des Königreiches besitzen bereits einen neuen elektronischen Personalausweis. Der FÖD Inneres leitet folglich die letzten Maßnahmen ein, um die Ausstellung der elektronischen Personalausweise durch die Gemeinden für das verbleibende Drittel der Bevölkerung zu organisieren.
Zu diesem Zweck haben der Innenminister und die föderale Regierung am 18.01.2008 einen neuen Königlichen Erlass (belgisches Staatsblatt vom 28.02.2008) verabschiedet, der erforderliche Verwaltungsmaßnahmen vorsieht, um zu gegebener Zeit und innerhalb der vorgegebenen Fristen die Verallgemeinerung des elektronischen Personalausweises zu erreichen.


