Beisetzungen & Grabstätten
Die Dokumente auf dieser Seite liegen im PDF-Format (.pdf) vor.
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Konzessionen (Legalisierung) | |
| Erneuerungen der unbeschränkten Nutzungsbewilligungen | |
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| Konzessionen: Antragsverfahren | |
| Konzessionen: Antragsformular | |
| Dekret vom 6. März 2009 aktualisiert | |
| PERSONENSTAND | |
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| BEVÖLKERUNG | |
Konzession: Antrag
Der Antragsteller einer Konzession muss persönlich und mit seinem Personalausweis ausgestattet beim Schalter des Personenstandsbüros vorstellig werden. Antragsformulare sind am Schalter erhältlich.
Das Antragsformular kann ebenfalls hier heruntergeladen werden.
Um Kenntnis von der neuen Gesetzgebung in Sachen Bestattungen & Grabstätten zu nehmen (Unterabschnitt 2: „Konzessionen“), verweisen wir auf die Sonderregelungen des wallonischen Dekrets vom 6. März 2009.
Kontakte : 087/539.217 – 087/539.213 – 087/539.214Ehren-Streuwiese
Auf gewissen Gemeindefriedhöfen ist ein besonderer Ort für die Bestattung der sterblichen Überreste direkt in der Erde vorgesehen:
- im Krieg Gefallene
- von Deutschland Rückgeführte (Kriegsgefangene und Deportierte)
- in befohlenem Dienst gefallene Widerstandskämpfer
- Erschossene
- Invaliden zu 100% infolge des Krieges, falls freier Platz verfügbar ist

