Online-Dokumente

Kommunale Verwaltungsdokumente

 Dank des Internets und dieser Internetseite der Gemeinde können sie rund um die Uhr den elektronischen Schalter („e-Schalter“ - „Online-Dokumente“) verwenden, um eine Reihe von offiziellen Dokumenten auf Ihren Computer zu laden und zu benutzen: Auszüge aus dem Bevölkerungsregister, dem Personenstandregister, dem Strafregister …, Meldung einer Adressänderung…. Sie müssen sich lediglich mithilfe Ihres Personalausweises und eines Kartenlesegeräts auf der Internetseite registrieren (zurzeit sind die Online-Dokumente und die Registrierung auch verfügbar, wenn Sie keinen elektronischen Personalausweis oder kein Kartenlesegerät besitzen. Ab 2010 müssen elektronischer Personalausweis und somit auch Kartenleser für die Verwendung des e-Schalters vorhanden sein).

Online-Dokumente werden kostenlos aus- und zugestellt. Sie werden innerhalb von 3 bis 4 Werktagen zu Ihrer im Bevölkerungsregister gemeldeten Adresse versendet. Auf diese Weise vermeiden Sie das Schlange stehen am Schalter, die Benutzung Ihres Fahrzeugs und somit die Verschmutzung der Umwelt und Sie sparen Zeit und Geld für sich selbst ein! Durch die Nutzung des elektronischen Schalters werden Sie die Kosten für die Anschaffung Ihres neuen elektronischen Personalausweises schnell amortisieren!

Um die Verwendung der zahlreichen Funktionalitäten des elektronischen Personalausweises (Pop-Up) zu fördern, hat das Gemeindekollegium beschlossen, eine kostenlose Verteilung von Kartenlesegeräten durchzuführen.

Sich beim Portal anmelden

 Um auf seinen persönlichen Bürgerbereich zugreifen zu können, Anfragen zu stellen, die eine Authentifizierung beim elektronischen Schalter erfordern, und um den Status seiner Anfragen zu verfolgen, muss der Benutzer sich zunächst beim Portal authentifizieren (=identifizieren = eine Verbindung herstellen). Hierfür müssen Sie auf den Link „Anmelden“ am unteren Rand dieser Internetseite klicken (oder auf „Sich beim Portal anmelden“ am oberen Rand dieser Webseite). Der Benutzer muss dann seinen eID-Personalausweis verwenden (falls der Benutzer bereits mit seinem eID-Personalausweis im Portal registriert ist) oder sich mit seinem Benutzernamen und seinem Passwort anmelden.

  Um sich anmelden zu können, müssen Sie im Portal registriert sein. Die Prozedur zur Registrierung im Portal ist nachstehend beschrieben.
  Ein Benutzer kann sich nur mit seinem eID-Personalausweis anmelden, wenn er sich vorab mit seinem eID-Personalausweis im Portal registriert hat.
  Beim Anmelden mit dem eID-Personalausweis werden Sie stets nach Ihrem PIN-Code gefragt.

Registrieren

 Um sich beim Portal anmelden zu können oder den Verlauf seiner Anfragen zu überprüfen oder Anfragen zu stellen, die eine Authentifizierung beim elektronischen Schalter erfordern, muss sich der Bürger vorab im Portal registriert haben. Diese Registrierung muss nur ein einziges Mal vorgenommen werden. Für Ihre späteren Besuche ist dies nicht mehr erforderlich. Zum Registrieren müssen Sie lediglich auf den Link „Registrieren“ klicken (standardgemäß unten links auf der Internetseite vorhanden).
 
Der Benutzer muss einen frei gewählten Benutzernamen und ein Passwort nach Wahl eingeben.
Achtung: Der Benutzer kann keine bereits bestehenden Benutzernamen eingeben. Zudem muss das Passwort mindestens 6 Zeichen enthalten.
 
Der Registrierungsvorgang ermöglicht es dem Benutzer, seinen eID- Personalausweis zu benutzen, um sich beim elektronischen Schalter einzig mit diesem eID-Personalausweis anzumelden (ohne Benutzername/Passwort) und gewisse Felder mit den auf dem eID-Personalausweis gespeicherten persönlichen Angaben vorab ausfüllen zu lassen.
Achtung: Ein eID-Personalausweis kann nur einem einzigen Benutzernamen zugewiesen werden.
 
Alle beim Registrierungsvorgang eingegebenen Daten werden nach der Bestätigung der Registrierung an den e-Schalter übermittelt.
Der Benutzer kann seine persönlichen Angaben stets auf der Seite „Meine Einstellungen“ des elektronischen Schalters (e-Schalter) ändern. Wenn die Registrierung mithilfe des eID-Personalausweises durchgeführt wurde, ist eine Änderung der verschiedenen Felder auf der Seite „Meine Einstellungen“ nur durch eine erneute Verwendung des eID-Personalausweises möglich.

Die persönlichen Angaben können folglich nicht unter der Registerkarte „Mein Profil“ des e-Schalters geändert werden.

Artikelaktionen
Bevölkerungsdienst

Bevölkerung - Dienstzeiten :

Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr  

  Sprechzeiten :

Dienstag von 13:30 bis 18:00 Uhr (außer während der Schulferien);
Samstag von 10:00 bis 12:00 Uhr (von 9:00 bis 10:00 Uhr lediglich für die Erklärung von Todesfällen).

Nachmittags nach erfolgter Terminabsprache:

Montag bis Freitag von 13:30 bis 16:00 Uhr.


 Tel. : 087 / 53.92.13 et 087 / 53.92.14

 

Städtebau

Dienst Städtebau - Öffnungszeiten

Der Dienst Städtebau – Wohnungswesen ist fortan
Dienstag von 8:00 bis 12:00 und 14:00 bis 20:00
und Donnerstag von 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr geöffnet.

 

n den anderen Tagen nach Terminabsprache unter der Telefonnummer 087/53 92 24.