Finanzieller Direktor
Aufgaben
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Er wird vom Gemeinderat ernannt und ist persönlich für die Verwaltung der Gemeindekasse und der Überprüfung der Regelmäßigkeit der Ein- und Ausgaben der Gemeinde verantwortlich.
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Er muss eine Sicherheit hinterlegen, die je nach Einwohnerzahl unterschiedlich ausfällt und als Garantie für die ordnungsgemäße und gute Ausführung seiner Aufgabe dient.
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Er treibt alleine und unter eigener Verantwortung die Gemeindeeinnahmen ein und verrichtet die regulären Mandate und die vom Gemeindekollegium zur Zahlung angewiesenen Ausgaben bis zu Maximalbeträgen, die jeweils in den einzelnen Haushaltsposten festgelegt sind. Er führt die Buchhaltung der Gemeinde auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise.