Personenstand
Online-Dokumente (zum elektronischen Schalter)
Auszug aus der Adoptionsurkunde
Übertragung einer Scheidungsurkunde![]() |
Wenn sie in THEUX oder in einer der 2 früheren Gemeinden (La Reid, Polleur) geheiratet haben, wird die Übertragung Ihrer Scheidung im Personenstandsbüro in Theux vorgenommen. Falls Sie in einer anderen Gemeinde geheiratet haben, findet die Übertragung der Scheidung in dieser statt. Der Personenstandsbeamte verfügt für die Übertragung über eine Frist von 30 Tagen ab der Mitteilung. |
Beglaubigung ausländischer Dokumente![]() |
Falls die Gemeindeverwaltung ein durch eine ausländische Behörde ausgestelltes Dokument von Ihnen verlangt, muss dieses je nach Ursprungsland mit Beglaubigungen oder einer beglaubigten Übersetzung versehen sein. Kontaktieren Sie für Beglaubigungen bitte den FÖD Auswärtiges Amt: www.diplomatie.be (Rubrik: Dienste/Beglaubigungen). Für beglaubigte Übersetzungen müssen Sie sich an die Kanzlei eines Gerichts Erster Instanz wenden. Für Verviers wenden Sie sich bitte an den Justizpalast, Rue du Tribunal 4. |